Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB in den Naturel Hotels & Resorts
Vertragsverhältnis
Vertragspartner sind das Hotel (Beherberger) und der Gast (Vertragspartner). Zu den Naturel Hotels & Resorts gehören das Dorf SCHÖNLEITN, das Dorf SEELEITN & die Chalets AM BERG & SEE. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Betriebe der Naturel Hotels & Resorts. Die vorliegende Reservierungsbestätigung wurde aufgrund Ihrer telefonischen oder schriftlichen Anfrage erstellt und wird mit der Bestätigung durch das Hotel für beide Parteien bindend. Dies begründet ohne besondere Formvorschriften einen sogenannten Beherbergungsvertrag, der bedeutet, dass das Hotel zur Bereithaltung des Zimmers (Apartments) und der Gast zur Zahlung verpflichtet ist.
Vertragsabschluss - Anzahlung
Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch den Beherberger zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Geschäftszeiten des Beherbergers erfolgt.
Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. In diesem Fall ist der Beherberger verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Vertragspartners, den Vertragspartner auf die geforderte Anzahlung hinzuweisen. Erklärt sich der Vertragspartner mit der Anzahlung (schriftlich oder mündlich) einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag mit Zugang der Einverständniserklärung über die Bezahlung der Anzahlung des Vertragspartners beim Beherberger zustande.
Der Vertragspartner ist bei einer Direktbuchung verpflichtet, die Anzahlung spätestens 7 Tage (einlangend) nach Buchungsabschluss bzw. bei Online Buchung direkt bei Buchungsabschluss zu bezahlen. Die Kosten für die Geldtransaktion (zB. Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner. Für Kredit- und Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen. Sollte die Anzahlung nicht zeitgereicht beim Beherberger eintreffen, wird die Buchung ohne weitere Nachfrist storniert. Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.
Anzahlungsregelung Naturel Hotels & Resorts:
- Direkte Individualbuchung: 30% des Reisepreises bei Buchung, Restzahlung vor Ort
- Non Refundable Buchung: 100% des Reisepreises bei Buchung, nicht erstattbar
- Chalets AM BERG & SEE: 30% des Reisepreises bei Buchung, Restzahlung bis 30 Tage vor Anreise
- European Bike Week (Harley-Davidson Woche)/GTI: 30% des Reisepreises bei Buchung, Restzahlung bis August
- Hochzeiten: € 1.000,- bei Buchung bzw. nach Vereinbarung, Restzahlung vor Ort
- Drittanbieter: Siehe Details in der Buchungsbestätigung des Drittanbieters
- Gruppen/Events/Seminare*: 30% bei Buchung, Restzahlung bis 7
Tage vor Anreise/Eventbeginn
*Anzahlungsregelungen für Gruppen, Events & Seminare werden generell individuell vereinbart.
Ohne gesonderter Vereinbarung im Vertrag gelten obenstehende Richtlinien.
Im Falle einer Rücküberweisung einer bereits getätigten Anzahlung wird eine Bearbeitungsgebühr von Pauschal € 25,00 einbehalten. Bitte beachten Sie, dass eine Rücküberweisung bis zu 4 Wochen Zeit in Anspruch nehmen kann.
Beginn und Ende der Beherbergung
Die gebuchte Wohneinheit/Chalet steht Ihnen in den Naturel Hotels & Resorts an Anreisetag ab 16.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Ein Early Check-In sowie ein Late Check-Out kann gerne auf Anfrage und nach Verfügbarkeit gegen Aufpreis angefragt werden.
Rücktritt vom Beherbergungsvertrag – Stornogebühr
Durch den Beherberger
Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor
und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann
der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. Hat der
Vertragspartner eine Anzahlung geleistet, so bleiben dagegen die Räumlichkeiten
bis spätestens 12.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag
reserviert. Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht
erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer
Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger vom Hotel nicht zu vertretender Hinderungsgründe, insbesondere solche außerhalb der Einflusssphäre des Hotels, behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Gast Ersatzansprüche zustehen.
Durch den Vertragspartner
Die Stornierung der Buchung muss in jedem Falle
schriftlich vom Vertragspartner an den
Beherberger erfolgen. Folgende
Stornorichtlinien kommen zur Geltung:
- Für direkte
Individualbuchungen - Reisezeit bis 30.11.2024
- 0% des Gesamtpreises bis 8 Tage vor geplanter Anreise.
- 90% des Gesamtpreises ab 7 Tage vor geplanter Anreise & No Show
- Für direkte
Individualbuchungen -
Reisezeit ab 1.12.2024
- Nebensaisonen
- 0% des Gesamtpreises bis 8 Tage vor geplanter Anreise
- 100% des Gesamtpreises ab 7 Tage vor geplanter Anreise & No Show
- Hauptsaison (26. Dezember bis 6 Jänner, 1. Juli bis 15. September)
- 0% des Gesamtpreises bis 15 Tage vor geplanter Anreise
- 50% des Gesamtpreises bis 8 Tage vor geplanter Anreise
- 100% des Gesamtpreises ab 7 Tage vor geplanter Anreise & No Show
- Für Drittanbieter- Reisezeit bis
30.11.2024
- 0% des Gesamtpreises bis 8 Tage vor geplanter Anreise.
- 90% des Gesamtpreises ab 7 Tage vor geplanter Anreise & No Show
- Für Drittanbieter - Reisezeit ab
1.12.2024
- 0% des Gesamtpreises bis 15 Tage vor geplanter Anreise
- 50% des Gesamtpreises bis 8 Tage vor geplanter Anreise
- 100% des Gesamtpreises ab 7 Tage vor geplanter Anreise & No Show
- Für Buchungen der Chalets
am Berg & See
- 0% des Gesamtpreises bis 31 Tage vor geplanter Anreise
- 50% des Gesamtpreises bis 15 Tage vor geplanter Anreise
- 70% des Gesamtpreises bis 8 Tage vor geplanter Anreise
- 100% des Gesamtpreises ab 7 Tage vor geplanter Anreise & No Show
- Für Gruppen, Events &
Seminare
Stornobedingungen für Gruppen, Events & Seminare werden generell individuell vereinbart.
Ohne gesonderter Vereinbarung im Vertrag gelten folgende Richtlinien:- 0% des Gesamtpreises bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn
- 40 % der gebuchten Leistung bis 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn
- 70 % der gebuchten Leistung bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn
- 100 % der gebuchten Leistung ab 14 Tage bis Veranstaltungsbeginn & No Show.
Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung
Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Der Beherberger wird in Abzug bringen, was er sich infolge der Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart (zb. Verpflegung) oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Eine Ersparnis liegt nur dann vor, wenn der Beherbergungsbetrieb im Zeitpunkt der Nichtinanspruchnahme der vom Gast bestellten Räumlichkeiten vollständig ausgelastet ist und die Räumlichkeit auf Grund der Stornierung des Vertragspartners an weitere Gäste vermietet werden kann. Die Beweislast der Ersparnis trägt der Vertragspartner.
Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Vertragspartner bzw. der Gast a) von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leute oder den im Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht; b) von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird; c) die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist (3 Tage) nicht bezahlt.
Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (zB. Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc.) unmöglich wird, kann der Beherberger den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder der Beherberger von seiner Beherbergungspflicht befreit ist.
Beistellung einer Ersatzunterkunft
Der Beherberger kann dem Vertragspartner bzw. den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Beherbergers.
Erkrankung des Gastes
Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes im Beherbergungsbetrieb, so wird der Beherberger über Wunsch des Gastes für ärztliche Betreuung sorgen. Ist Gefahr in Verzug, wird der Beherberger die ärztliche Betreuung auch ohne besonderen Wunsch des Gastes veranlassen, dies insbesondere dann, wenn dies notwendig ist und der Gast hierzu selbst nicht in der Lage ist. Solange der Gast nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen oder die Angehörigen des Gastes nicht kontaktiert werden können, wird der Beherberger auf Kosten des Gasten für ärztliche Behandlung sorgen. Der Umfang dieser Sorgemaßnahmen endet jedoch in dem Zeitpunkt, in dem der Gast Entscheidungen treffen kann oder die Angehörigen vom Krankheitsfall benachrichtigt worden sind.
Rechte des Vertragspartners
Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Vertragspartner hat seine Rechte gemäß allfälligen Hotel- und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben.
Pflichten des Vertragspartners
Der Vertragspartner ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Abreise das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gästen entstanden sind zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen. Der Beherberger ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren. Der Vertragspartner haftet dem Beherberger gegenüber für jeden Schaden, den er oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Beherbergers entgegennehmen, verursachen.
Rechte des Beherbergers
Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des noch offenen Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht dem Beherberger das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht gemäß § 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gem. § 1101 ABGB an den vom Vertragspartner bzw. dem vom Gast eingebrachten Sachen zu. Dieses Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht steht dem Beherberger weiters zur Sicherung seiner Forderung aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere für Verpflegung, sonstiger Auslagen, die für den Vertragspartner gemacht wurden und für allfällige Ersatzansprüche jeglicher Art zu. Dem Beherberger steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistung zu.
Pflichten des Beherbergers
Der Beherberger ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem seinem Standard entsprechenden Umfang und entsprechend der Buchungsbestätigung zu erbringen. Bildliche Darstellungen in Broschüren und auf der Website sind lediglich Wohnbeispiele. Appartements & Ausstattung können möglicherweise von der bildlichen Darstellung abweichen!
Preise
Die Preise bestimmen sich nach der, zum Zeitpunkt der
Leistungserbringung, gültigen Preisliste. Die Preise können sich täglich und je
nach Nachfrage oder Auslastung ändern. Soweit gesetzliche Mehrwertsteuer
anfällt, ist sie in den Preisen eingeschlossen, eine gesetzliche Erhöhung der
Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes.
Die Naturel
Hotels & Resorts verpflichten sich für eine Fixpreis-Garantie bei Buchung:
damit ist der vom Hotel bestätigte, direkt gebuchte Preis der Fixpreis. Im
Nachhinein werden daher weder Energiezuschläge noch Preiserhöhungen etc. auf den
Preis aufgeschlagen. Nachträglich gebuchte Leistungen (z.B. Frühstück oder
Halbpension) werden dem Gast wie üblich vor Ort verrechnet.
Preisfehler vorbehalten: Im Falle eines groben Preisfehlers behält sich das Hotel das Recht vor, eine entsprechende Preiskorrektur vorzunehmen.
Orts-, Kur- oder Fremdenverkehrsabgabe (Taxe) sowie sonstige Beiträge, die vom Hotel für Dritte eingehoben werden, werden in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Höhe in Rechnung gestellt.
Naturel Freundeskreis – Naturelo Punkte
Punkte die im Rahmen des Naturel-Freundeskreises
gesammelt und für Leistungen eingelöst werden, sind ausdrücklich nur in den
Dörfer SCHÖNLEITN & SEELEITN sowie im Chalet AM SEE gültig. Davon
ausgenommen ist das Chalet AM BERG – Knappenhütte sowie Aufenthalte in allen
Hotels & Resorts in der Harley Davidson European Bike Week (Harley Woche im
September).
Die Berechnung & Aufbuchung der Punkte
für Ihren Aufenthalt erfolgt automatisch beim Check-Out und wird in Ihrem
Freundeskreiskonto gutgeschrieben. Pro Aufenthalt können max. 3000 Punkte =
€ 300,00
gesammelt bzw. eingelöst werden. Nicht eingelöste Naturelo-Punkte verfallen automatisch 2
Jahre nachdem diese gutgeschrieben wurden.
Haftung
Für eingebrachte Gegenstände haftet das Hotel nur bis zum gesetzlichen Höchstbetrag. Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren kann verweigert werden, wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenstände handelt, als Gäste des Hotels gewöhnlich in Verwahrung geben. Im Übrigen sind Wertgegenstände im Apartmentsafe oder (auf Anfrage) im Hotelsafe bei sonstiger Haftungsfreizeichnung des Hotels zu hinterlegen.
Fundsachen werden nur auf Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Nach Ablauf einer einjährigen Aufbewahrungsfrist werden Fundsachen vernichtet.
Für Sachschäden, die der Gast erleidet, haftet das Hotel nur dann, wenn sich der Sachschaden im Rahmen des Betriebes ereignet hat und das Hotel oder seine Dienstnehmer hieran grobes Verschulden trifft. Sofern dem Gast ein Stellplatz in der Garage oder an einem anderen Ort, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch ein Verwahrungsvertrag nicht zustande. Eine Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht. Für Kraftfahrzeuge von Gästen haftet das Hotel nur für solche Schäden am Kraftfahrzeug, die entweder auf einen bereits bestehenden Mangel des Platzes beruhen, oder die nachweislich vom Hotel oder vom Dienstnehmer des Hotels vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Exklusivbuchungen/Gruppen
Bei nichteinhalten unserer Hausregeln behalten wir uns vor, den Wellnessbereich, Fitnessraum, Aufenthalts/Jugendraum etc. jederzeit und ohne Vorankündigung zu sperren! Vor Abreise wird mit dem/r Ansprechpartner/in eine Zimmerkontrolle durchgeführt, bei der Schäden dokumentiert werden. Mutwillig beschädigte Einrichtung in Zimmern und öffentlichen Bereichen werden dem Kunden bzw. den Gruppen direkt vor Ort verrechnet. Die Abreise der Gruppenbusse findet erst statt sobald die Hoteldirektion bestätigt hat, dass alle eventuell offenen Rechnungen beglichen sind.
Tierhaltung
Haustiere sind im Dorf SCHÖNLEITN herzlich Willkommen. Im Dorf SEELEITN sowie im Chalet AM BERG sind keine Haustiere erlaubt. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Beherbergers und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden. Preis € 15,00 pro Tier pro Tag ohne Futter. Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen. Der Vertragspartner bzw. Gast, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw. eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung des Beherbergers zu erbringen. Der Vertragspartner bzw. sein Versicherer haften dem Beherberger gegenüber zur ungeteilten Hand für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Beherbergers, die der Beherberger gegenüber Dritten zu erbringen hat. In den Restaurants und Wellnessbereichen dürfen sich Tiere nicht aufhalten.
Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insb. IPRG und EVÜ) sowie UN-Kaufrecht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz des Beherbergers, wobei der Beherberger überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei jedem anderen örtlichen und sachlich zuständigem Gericht geltend zu machen. Im Falle der Naturel Hotels & Resorts ist der Gerichtsstand das Landesgericht Klagenfurt.
Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen des Hotels sind bei Abreise des Gastes
bzw. bei Rechnungslegung (auch Wochenrechnung) ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Überschreitung vorgenannter Zahlungsfrist kommt der Gast in Verzug, ohne
dass es einer Mahnung bedarf.
Ab Verzugseintritt ist das Hotel
berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der
Österreichischen Nationalbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren
Verzugschadens bleibt hiervon unberührt. Für Verträge mit Vertragspartnern im
Sinne des KSchG gilt, dass die Verzugszinsen 5% p. a. betragen; weiters gilt für
Verträge mit Vertragspartnern, dass diese für außergerichtliche Mahnungen, die
nach Verzugseintritt erfolgen, in jedem Fall eine Mahngebühr von € 10,00 zu
zahlen haben.
Allgemeines
Eine Unter- oder Weitervermietung sowie die Nutzung von
Hotelzimmern (Apartments) zu anderen als Wohnzwecken bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Hotels.
Eine Verlängerung des
Aufenthaltes durch den Gast erfordert die Zustimmung des Beherbergers (Hotel).
Für alle Streitigkeiten aus dem Beherbergungsvertrag wird das für den
Beherbergungsbetrieb sachlich und örtlich zu ständige Gericht vereinbart.
Chalet AM BERG – Knappenhütte
Die Naturel Hotels & Resorts GmbH zeigen sich ausschließlich für die Vermarktung und den Verkauf der Knappenhütte verantwortlich. Vor Ort werden Sie vom Team der Knappenhütte GmbH betreut. Die Naturel Hotels & Resorts weisen ausdrücklich auf die ABG sowie weitere gesetzliche Angaben und firmenbezogene Daten der Knappenhütte GmbH, Purtschellerstraße 63, 9500 Villach (FN 454981s) ersichtlich unter www.knappenhuette.at hin.
AGB für die Hotellerie (AGBH)
Wir beziehen uns (mit minimal den Naturel Hotels & Resorts angepassten Angaben) ausdrücklich auf die AGBH welche Sie nachstehend in der aktuellsten Fassung von 2006 in verschiedenen Sprachen nachlesen können.