Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB in den Naturel Hotels & Resorts
Vertragsverhältnis
Vertragspartner sind das Hotel (Beherberger) und der Gast (Einzelgast, Reiseveranstalter oder private Reisegruppen). Zu den Naturel Hotels & Resorts gehören das Dorf SCHÖNLEITN, das Dorf SEELEITN & das Bergresort DIE KANZLERIN. Damit gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle 3 Betriebe.
Die vorliegende Reservierungsbestätigung wurde aufgrund Ihrer telefonischen oder schriftlichen Reservierung erstellt und wird mit der Bestätigung durch das Hotel für beide Parteien bindend.
Dies begründet ohne besondere Formvorschriften einen sogenannten Beherbergungsvertrag, der bedeutet, dass das Hotel zur Bereithaltung des Zimmers (Apartment) und der Gast zur Zahlung verpflichtet ist.
Vertragsabschluß, Anzahlung
Der Beherbergungsvertrag kommt in der Regel durch die Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Gastes durch das Hotel zustande.
Es kann vereinbart werden, dass der Gast eine Anzahlung leistet. Das Hotel kann auch die Vorauszahlung des gesamten vereinbarten Entgeltes verlangen.
Nichtüberweisung der Anzahlung stellt von Seiten des Gastes keine Stornierung dar, gibt jedoch dem Hotel das Recht, binnen angemessener Frist und nach vorheriger Benachrichtigung vom Vertrag zurückzutreten.
Hochzeitsbuchungen: Bei Fixbuchung einer Hochzeit ist eine Anzahlung von € 1.000,- an das Hotel zu zahlen.
An- und Abreise
Gebuchte Zimmer stehen dem Gast bei Anreise ab 16:00 und am Abreisetag bis 10:00 Uhr zur Verfügung.
Preise
Die Preise bestimmen sich nach der, zum Zeitpunkt der Leistungserbringung, gültigen Preisliste. Soweit gesetzliche Mehrwertsteuer anfällt, ist sie in den Preisen eingeschlossen, eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des Gastes.
Das Hotel bieten eine Fixpreis-Garantie bei Buchung: damit ist der vom Hotel bestätigte, direkt gebuchte Preis der Fixpreis. Im Nachhinein werden daher weder Energiezuschläge (etc.) noch Preiseröhungen auf den Preis aufgeschalgen. Nachträglich gebuchte Leistungen (z.B. Frühstück vor Ort) werden wie üblich an den Gast verrechnet.
Preisfehler vorbehalten: Im Falle eines groben Preisfehlers behält sich das Hotel das Recht vor, eine entsprechende Preiskorrektur vorzunehmen.
Orts-, Kur- oder Fremdenverkehrsabgabe (Taxe) sowie sonstige Beiträge, die vom Hotel für Dritte eingehoben werden, werden in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Höhe in Rechnung gestellt.
Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen des Hotels sind bei Abreise des Gastes bzw. Rechnungslegung (auch Wochenrechnung) ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung vorgenannter Zahlungsfrist kommt der Gast in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
Ab Verzugseintritt ist das Hotel berechtigt, Verzugzinsen in der Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugschadens bleibt hiervon unberührt. Für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des KSchG
gilt, dass die Verzugszinsen 5% p. a. betragen; weiters gilt für Verträge mit Verbrauchern, dass diese für außergerichtliche Mahnungen, die nach Verzugseintritt erfolgen, in jedem Fall eine Mahngebühr von €uro 3,70 zu Zahlen haben.
Rücktritt und Stornierung
Im Falle höherer Gewalt und sonstiger vom Hotel nicht zu vertretender Hinderungsgründe, insbesondere solche
außerhalb der Einflusssphäre des Hotels, behält sich das Hotel das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Gast Ersatzansprüche zustehen.
Storno-Bedingungen
Für Individualbuchungen:
- 0% bis 8 Tage vor geplanter Anreise.
- ab 7 Tage bis Rücktritt am Reisetag oder Nichtantritt der Reise 90% der gebuchten Leistung
Für Gruppen & Seminare:
Stornobedingungen für Gruppen, Seminare & Events werden generell individuell vereinbart. Ohne gesonderter Vereinbarung gelten folgende Richtlinien:
- kostenlos: bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn
- 40 % der gebuchten Leistung: 3 Monate bis 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn
- 70 % der gebuchten Leistung: 1 Monat bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn
- 90 % der gebuchten Leistung: 1 Woche bis Veranstaltungsbeginn (No Show).
Haftung
Für eingebrachte Gegenstände haftet das Hotel nur bis zum gesetzlichen Höchstbetrag. Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren kann verweigert werden, wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenstände handelt, als Gäste des Hotels gewöhnlich in Verwahrung geben. Im Übrigen sind Wertgegenstände im Apartmentsafe oder (auf Anfrage) im Hotelsafe bei sonstiger Haftungsfreizeichnung des Hotels zu
hinterlegen.
Fundsachen werden nur auf Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Im Übrigen wird nach Ablauf einer einjährigen Aufbewahrungsfrist die Fundsache zum Verkauf angeboten.
Für Sachschäden, die der Gast erleidet, haftet das Hotel nur dann, wenn sich der Sachschaden im Rahmen des Betriebes ereignet hat und das Hotel oder seine Dienstnehmer hieran grobes Verschulden trifft.
Sofern dem Gast ein Stellplatz in der Garage oder an einem anderen Ort, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch ein Verwahrungsvertrag nicht zustande. Eine Überwachungspflicht des Hotels besteht nicht. Für Kraftfahrzeuge von Gästen haftet das Hotel nur für solche Schäden am Kraftfahrzeug, die entweder auf einen bereits bestehenden Mangel des Platzes beruhen, oder die nachweislich vom Hotel oder vom Dienstnehmer des Hotels vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Allgemeines
Eine Unter- oder Weitervermietung sowie die Nutzung von Hotelzimmern (Apartments) zu anderen als Wohnzwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
Eine Verlängerung des Aufenthaltes durch den Gast erfordert die Zustimmung des Beherbergers (Hotel).
Für alle Streitigkeiten aus dem Beherbergungsvertrag wird das für den Beherbergungsbetrieb sachlich und örtlich zu ständige Gericht vereinbart.